
Leistung
Baumfällarbeiten und Baumschnitt
Baumfällungen, Rückschnitt und Entfernung von Bäumen – mit den nötigen Sicherheitsmaßnahmen und Genehmigungen.
Was wir für Sie tun
Ob ein Baum zu groß geworden ist, die Standsicherheit nachlässt oder Platz für Neues geschaffen werden soll: Wir führen Fällungen und Rückschnitte sorgfältig und mit der nötigen Absicherung durch. Erforderliche Genehmigungen und Schonzeiten werden vorab berücksichtigt.
- Fällung von Bäumen, auch in beengten Lagen nach Prüfung
- Rückschnitt und Kronenpflege
- Absicherung des Arbeitsbereichs
- Beachtung von Baumschutzsatzungen und Genehmigungspflichten
- Auf Wunsch Aufarbeitung und Abtransport des Holzes
Nach § 39 Bundesnaturschutzgesetz sind umfangreiche Fäll- und Schnittarbeiten an Bäumen außerhalb des Waldes in der Zeit vom 1. März bis 30. September grundsätzlich unzulässig. Schonende Form- und Pflegeschnitte sind erlaubt. Je nach Gemeinde kann zusätzlich eine Fällgenehmigung erforderlich sein – wir klären das gemeinsam vor Beginn der Arbeiten.
Weitere Leistungen
Ihr Grundstück verdient Pflege. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Kostenlos, unverbindlich und persönlich – auf ganz Rügen.
